Bei der Hauptuntersuchung (HU), auch TÜV genannt, wird die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs überprüft. Diese Prüfung findet in regelmäßigen Abständen statt und muss innerhalb einer festgelegten Frist durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug weiterhin den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Wenn der TÜV abgelaufen ist, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nur noch eingeschränkt im Straßenverkehr unterwegs sein und es kann zu einer Ordnungswidrigkeit kommen, die mit einer Geldstrafe sowie möglicherweise einem Punkt in Flensburg verbunden ist.
Informieren Sie sich daher, wann Ihre nächste HU fällig ist und buchen Sie Ihren Wunschtermin rechtzeitig bequem über unseren Online-Terminplaner.
Wann muss mein Auto zum TÜV?
In der Regel muss für Pkws, leichte Lkws und Motorräder alle zwei Jahre (24 Monate) eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Bei Fahrzeugen, die neu zugelassen wurden, ist die erste Prüfung erst drei Jahre (36 Monate) nach der Erstzulassung erforderlich.
Der nächste Termin für die HU ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt oder auf der TÜV-Plakette, die sich am hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs befindet, abzulesen. Die TÜV-Plakette zeigt in der Mitte das Jahr und im äußeren Bereich den Monat der erforderlichen Prüfung an. Die Plakette wird so angebracht, dass der Monat, in dem die HU fällig ist, oben mittig zu sehen ist. Zum Beispiel bedeutet eine 25 in der Mitte und eine 9 oben, dass die nächste HU im September 2025 erforderlich ist.
Um die Sicherheit für Sie und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und unnötige Bußgelder zu vermeiden, sollte die Frist unbedingt eingehalten werden.
Mein TÜV ist abgelaufen - Welche Konsequenzen erwarten mich?
Die Strafmaßnahmen variieren, je nachdem, ob Ihr Fahrzeug einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung unterliegt oder nicht. Eine solche zusätzliche Sicherheitsprüfung betrifft beispielsweise Busse, schwere LKWs oder Anhänger von über 7,5 Tonnen.
Wenn der TÜV-Termin um maximal zwei Monate überschritten wird, hat dies bei Fahrzeugen ohne eine zusätzliche Sicherheitsprüfung keine Geldstrafe zur Folge. Bei einer Fristüberschreitung von 2 bis 4 Monaten bzw. 4 bis 8 Monaten können Sie mit einem Bußgeld von 15,- € bzw. 25,- € rechnen. Wenn Ihre TÜV-Plakette seit mehr als 8 Monaten abgelaufen ist, erwartet Sie neben einer Geldstrafe von 60,- € zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Für Fahrzeuge mit zusätzlicher Sicherheitsprüfung gelten bei abgelaufenem TÜV unmittelbar folgende Bußgelder: Bis zu 2 Monate Verzug werden mit 15,- € geahndet, bei 2 bis 4 Monaten werden 25,- € fällig. Überschreitungen von 4 bis 8 Monaten bzw. mehr als 8 Monaten ziehen einen Punkt in Flensburg und Geldstrafen von 60,- € bzw. 75,- € nach sich.
Vereinbaren Sie daher frühzeitig einen Termin für Ihre HU bei Schäfer Reifen, um Bußgelder zu vermeiden und stets sicher unterwegs zu sein.
Des Weiteren können bei Unfällen Mehrkosten entstehen, wenn der TÜV abgelaufen ist. Zwar erlischt der Versicherungsschutz bei einem abgelaufenem TÜV nicht automatisch, aber insbesondere wenn Sicherheitsmängel des Fahrzeugs zum Unfall beigetragen haben, kann dies zu Problemen führen. In solchen Fällen könnte die Versicherung beispielsweise bei Fahrlässigkeit die Erstattung eines Teils der Schadenssumme verlangen. Ein abgelaufener TÜV kann also auch finanzielle Folgen im Schadensfall nach sich ziehen – eine rechtzeitige HU sorgt hier für Klarheit und Sicherheit
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